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   VG München, 22.02.2017 - M 18 K 15.1386   

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VG München, 22.02.2017 - M 18 K 15.1386 (https://dejure.org/2017,68003)
VG München, Entscheidung vom 22.02.2017 - M 18 K 15.1386 (https://dejure.org/2017,68003)
VG München, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - M 18 K 15.1386 (https://dejure.org/2017,68003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Zur Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 12 C 13.2646

    Kostenerstattungsanspruch zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger

    Auszug aus VG München, 22.02.2017 - M 18 K 15.1386
    Konkurrieren Ansprüche eines Hilfebedürftigen auf Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII mit Ansprüchen auf Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII in einem Vor- bzw. Nachrangverhältnis nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII, richtet sich der Kostenerstattungsanspruch zwischen den beteiligten Sozialleistungsträgern allein nach § 104 Abs. 1 SGB X. Im Vor-/Nachrangverhältnis der Leistungspflichten scheidet eine vorläufige Leistungserbringung durch einen Leistungsträger und daran anknüpfend ein Erstattungsanspruch nach § 102 Abs. 1 SGB X aus (BayVGH v. 17.2.2014 - 12 C 13.2646 - juris).
  • VGH Bayern, 23.09.2003 - 12 B 01.241

    Sozialhilfe, keine Erstattung der Kosten von Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn in

    Auszug aus VG München, 22.02.2017 - M 18 K 15.1386
    Nach der Rechtsprechung des BayVGH (BayVGH vom 23.9.2003 - 12 B 01.241, Rn. 20, juris, wegen Kostenerstattung der Sozialhilfe) ist ein konstitutives Schuldanerkenntnis als einseitig verpflichtender, abstrakter Vertrag im Sozialrecht nicht zulässig.
  • VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der

    Zu der zwischen dem Beigeladenen und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern geschlossenen Kooperationsvereinbarung hat die Kammer bereits mit Urteil vom 22. Juli 2017 (M 18 K 15.1386 - juris) ausgeführt, dass die gesetzliche Zuständigkeitsregelung nicht durch diese Vereinbarung abdingbar ist:.
  • VG München, 20.03.2024 - M 18 K 19.931

    Kostenerstattung (Stattgabe), Geistige bzw. körperliche Behinderung,

    Denn die gesetzliche Zuständigkeitsregelung kann nicht durch eine solche Vereinbarung abbedungen werden, sodass das Gericht diese - wie bereits mehrfach entschieden - für unwirksam erachtet (vgl. hierzu bereits VG München, U.v. 22.7.2017 - M 18 K 15.1386 - juris Rn. 73 ff. sowie B. v. 24.4.2020 - M 18 E 19.2711 - juris Rn. 80 ff.).
  • VG München, 06.07.2022 - M 18 E 22.2359

    Hilfe für junge Volljährige, Einstellung von Jugendhilfeleistungen mit

    Zu der zwischen dem Beigeladenen und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern geschlossenen Kooperationsvereinbarung hat jedoch die Kammer bereits mit Urteil vom 22. Juli 2017 (M 18 K 15.1386 - juris; nochmals bestätigt mit B. v. 24.4.2020 - M 18 E 19.2711 - juris Rn. 80 ff.) ausgeführt, dass die gesetzliche Zuständigkeitsregelung nicht durch diese Vereinbarung abdingbar ist:.
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